Zentraler Wahlvorstand versagt bei Gremienwahlen an der Humboldt-Universität
Äußerst geringe Wahlbeteiligung mit nur 3,11 %
Rechtswidrige Mängel in der Wahldurchführung
Vertreter_innen der Studierenden sehen Versäumnisse beim Zentralen Wahlvorstand
Am vergangenen Dienstag fand die Wahl zum akademischen Senat und Konzil der Humboldt-Universität statt. Bisherige Recherchen ergaben große Mängel in der Durchführung der Wahlen.In mindestens zwei Wahllokalen gab es keine Wahlkabinen, dort wurde also gegen den vom § 48 des BerlHG vorgeschriebenen Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen. Bisher sind fünf Wahllokale bekannt, in denen nicht nach dem Personalausweis gefragt wurde.
Darüber hinaus gibt es eine Vielfalt von problematischen Wahlankündigungen:
So wurde beispielsweise in der Musikwissenschaft zwar auf eine Wahl hingewiesen, aber nicht darauf, was gewählt wird und wer wahlberechtigt ist. In der Theologischen Fakultät gab es keinen Hinweis auf die Öffnungszeiten des Wahllokales; dies ist insbesondere ein Problem, da in der Theologie nur bis 14 Uhr gewählt werden durfte, während die meisten anderen Wahllokale bis 15 Uhr geöffnet hatten.
Viele Studierende konnten ihr Wahlrecht zudem nicht wahrnehmen, weil sie beispielsweise nur in Adlershof hätten wählen dürfen, aber am Wahltag Unterricht in Mitte hatten (Die Fahrtzeit beträgt mind. 45 Minuten.), oder weil sie im Wahlzeitraum, von ca. 9 bis 15 Uhr Berufstätig waren und nicht an die Universität kommen konnten.
Da die Bekanntmachungen der Wahl und Informationen über das komplizierte Wahlverfahrens im Vorfeld nicht ausreichend zur Verfügung standen, nutzte für diese Studierenden auch die Möglichkeit zur Briefwahl kaum etwas. Selbst, wenn sie vor Ablauf der Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (03.06.2008) von der Wahl gewusst hätten, hätten sie das Wahlverfahren und die Öffnungszeiten der Wahllokale kennen müssen, um zu wissen, dass sie am Wahltag nicht wählen können.
Die Briefwahl hätte außerdem bei den örtlichen Wahlvorständen beantragt werden müssen, deren Kontaktdaten im Internet nicht zu finden sind. Für Studierende im Auslandssemester dürfte eine Beteiligung an der Wahl unmöglich gewesen sein.
„Es wundert nicht, dass die Wahlbeteiligung mit nur 3,11 % bei den Studierenden äußerst gering ist!“ meint Peter Hartig, der Statusgruppensprecher der Studierenden.
Nach Meinung von Mitgliedern der Offenen Linken Liste, der stärksten Studentischen Fraktion in den Gremien, ist dies vor allem auf die mangelhafte Wahlbekanntmachung durch den Wahlvorstand und das undurchsichtige System der dezentralen Wahllokale zurückzuführen. Nicht einmal an zentralen Stellen des Hauptgebäudes, wie z.B. im Foyer, gab es einen Hinweis auf die Wahl. Eine Liste mit allen Wahllokalen hing in der gesamten Universität nicht aus.
Zentrale Wahllokale wären nach einer Änderung der Wahlordnung in diesem Jahr zum ersten Mal möglich gewesen. Diese hätten das Wahlsystem für die Studierenden bedeutend vereinfacht.
Im Vorfeld der Wahl hat ein studentischen Mitglieds des Wahlvorstandes seinen Rücktritt angekündigt. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über die Einrichtung zentraler Wahllokale. Von Studierendenvertreter_innen geäußerte Kritik an der Ankündigung und Anregungen zur besseren Bekanntmachung wurden zurückgewiesen. Auf einen Einspruch gegen den Wahlvorschlag wurde erst auf Nachfrage reagiert.
Derzeit werden von der Offenen Linken noch Informationen über weitere Mängel in der Wahldurchführung gesammelt. Aufgrund des jetzigen Kenntnisstandes kann jedoch schon davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um Einzelfälle sondern um flächendeckende Versäumnisse handelt. Offenkundig ist der Zentrale Wahlvorstand seiner Verpflichtung zur Belehrung der örtlichen Wahlvorstände nicht ausreichend nachgekommen. Ähnliche Mängel sind bereits in der Vergangenheit aufgetreten und dem Wahlvorstand bekannt gewesen, dennoch hat er nicht reagiert.
„Die Wahldurchführung war katastrophal.“ erklärte Lena Müller von der Offenen Linken Liste: „Viele Studierende wurden fahrlässig um ihr Wahlrecht gebracht. Die Verantwortlichen sollten ihr Amt niederlegen.“
Ein Vergleich mit anderen Universitäten zeigt, dass es auch anders geht: An der Technischen Universität Berlin lag bei den letzten Wahlen zum Akademischen Senat die Wahlbeteiligung der Studierenden bei 11,2 %. Dort gab es zentrale Wahllokale, eine flächendeckende, transparente Ankündigung der Wahl durch den Zentralen Wahlvorstand und außerdem eine Wahlzeitung mit den Selbstdarstellungen der verschiedenen Listen.
Rechtswidrige Mängel in der Wahldurchführung
Vertreter_innen der Studierenden sehen Versäumnisse beim Zentralen Wahlvorstand
Am vergangenen Dienstag fand die Wahl zum akademischen Senat und Konzil der Humboldt-Universität statt. Bisherige Recherchen ergaben große Mängel in der Durchführung der Wahlen.In mindestens zwei Wahllokalen gab es keine Wahlkabinen, dort wurde also gegen den vom § 48 des BerlHG vorgeschriebenen Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen. Bisher sind fünf Wahllokale bekannt, in denen nicht nach dem Personalausweis gefragt wurde.
Darüber hinaus gibt es eine Vielfalt von problematischen Wahlankündigungen:
So wurde beispielsweise in der Musikwissenschaft zwar auf eine Wahl hingewiesen, aber nicht darauf, was gewählt wird und wer wahlberechtigt ist. In der Theologischen Fakultät gab es keinen Hinweis auf die Öffnungszeiten des Wahllokales; dies ist insbesondere ein Problem, da in der Theologie nur bis 14 Uhr gewählt werden durfte, während die meisten anderen Wahllokale bis 15 Uhr geöffnet hatten.
Viele Studierende konnten ihr Wahlrecht zudem nicht wahrnehmen, weil sie beispielsweise nur in Adlershof hätten wählen dürfen, aber am Wahltag Unterricht in Mitte hatten (Die Fahrtzeit beträgt mind. 45 Minuten.), oder weil sie im Wahlzeitraum, von ca. 9 bis 15 Uhr Berufstätig waren und nicht an die Universität kommen konnten.
Da die Bekanntmachungen der Wahl und Informationen über das komplizierte Wahlverfahrens im Vorfeld nicht ausreichend zur Verfügung standen, nutzte für diese Studierenden auch die Möglichkeit zur Briefwahl kaum etwas. Selbst, wenn sie vor Ablauf der Frist zur Beantragung der Briefwahlunterlagen (03.06.2008) von der Wahl gewusst hätten, hätten sie das Wahlverfahren und die Öffnungszeiten der Wahllokale kennen müssen, um zu wissen, dass sie am Wahltag nicht wählen können.
Die Briefwahl hätte außerdem bei den örtlichen Wahlvorständen beantragt werden müssen, deren Kontaktdaten im Internet nicht zu finden sind. Für Studierende im Auslandssemester dürfte eine Beteiligung an der Wahl unmöglich gewesen sein.
„Es wundert nicht, dass die Wahlbeteiligung mit nur 3,11 % bei den Studierenden äußerst gering ist!“ meint Peter Hartig, der Statusgruppensprecher der Studierenden.
Nach Meinung von Mitgliedern der Offenen Linken Liste, der stärksten Studentischen Fraktion in den Gremien, ist dies vor allem auf die mangelhafte Wahlbekanntmachung durch den Wahlvorstand und das undurchsichtige System der dezentralen Wahllokale zurückzuführen. Nicht einmal an zentralen Stellen des Hauptgebäudes, wie z.B. im Foyer, gab es einen Hinweis auf die Wahl. Eine Liste mit allen Wahllokalen hing in der gesamten Universität nicht aus.
Zentrale Wahllokale wären nach einer Änderung der Wahlordnung in diesem Jahr zum ersten Mal möglich gewesen. Diese hätten das Wahlsystem für die Studierenden bedeutend vereinfacht.
Im Vorfeld der Wahl hat ein studentischen Mitglieds des Wahlvorstandes seinen Rücktritt angekündigt. Hintergrund war eine Auseinandersetzung über die Einrichtung zentraler Wahllokale. Von Studierendenvertreter_innen geäußerte Kritik an der Ankündigung und Anregungen zur besseren Bekanntmachung wurden zurückgewiesen. Auf einen Einspruch gegen den Wahlvorschlag wurde erst auf Nachfrage reagiert.
Derzeit werden von der Offenen Linken noch Informationen über weitere Mängel in der Wahldurchführung gesammelt. Aufgrund des jetzigen Kenntnisstandes kann jedoch schon davon ausgegangen werden, dass es sich nicht um Einzelfälle sondern um flächendeckende Versäumnisse handelt. Offenkundig ist der Zentrale Wahlvorstand seiner Verpflichtung zur Belehrung der örtlichen Wahlvorstände nicht ausreichend nachgekommen. Ähnliche Mängel sind bereits in der Vergangenheit aufgetreten und dem Wahlvorstand bekannt gewesen, dennoch hat er nicht reagiert.
„Die Wahldurchführung war katastrophal.“ erklärte Lena Müller von der Offenen Linken Liste: „Viele Studierende wurden fahrlässig um ihr Wahlrecht gebracht. Die Verantwortlichen sollten ihr Amt niederlegen.“
Ein Vergleich mit anderen Universitäten zeigt, dass es auch anders geht: An der Technischen Universität Berlin lag bei den letzten Wahlen zum Akademischen Senat die Wahlbeteiligung der Studierenden bei 11,2 %. Dort gab es zentrale Wahllokale, eine flächendeckende, transparente Ankündigung der Wahl durch den Zentralen Wahlvorstand und außerdem eine Wahlzeitung mit den Selbstdarstellungen der verschiedenen Listen.
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