Donnerstag, Oktober 15, 2009

Richtigstellung

Sowas kommt in den besten Familien vor. Wir haben etwas geschrieben, mit dem ein Leser nicht so einverstanden ist.

In manchen Fällen bedrückt uns das weniger, zum Beispiel, wenn unser Herr Präsident sich ungerecht behandelt fühlt.

In diesem Falle ging es aber um ein Zitat.

Im Beitrag zur Sitzung des zentralen Wahlvorstands stand folgendes über Professor Nolte:

Er ließ sich sogar zu der Bemerkung hinreißen, dass er im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürften, bereit wäre, dagegen zu klagen.


Dieser Darstellung hat er jetzt widersprochen. Seine Email steht jetzt in Gänze unten zu lesen.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich in diesem Falle falsch aus dem Gedächtnis zitiert habe.

ehr geehrter Herr Aust,

ich schreibe diesen Brief in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes an Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Zentralen Wahlvorstandes und setze die anderen Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes auf den Verteiler.
Sie haben mein Schreiben vom 11.10.2009 an die Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes in Ihrem Blog vom 15.10.2009 (siehe unten) öffentlich erörtert, ohne dieses Schreiben korrekt zu zitieren und ohne mich auf diese öffentliche Stellungnahme hinzuweisen. Dazu möchte ich folgendes sagen: Ich hatte in meinem Schreiben vom 11.10. geschrieben, dass ich es "kollegial" gefunden hätte, wenn Sie mich auf einen Blog, in dem Sie mich persönlich kritisieren, aufmerksam gemacht hätten. Sie haben es auch nach diesem Hinweis nicht für nötig gehalten, mich auf Ihre erneute mich betreffende Stellungnahme aufmerksam zu machen. Vielleicht haben Sie ja das Wort "kollegial" falsch verstanden (gemeint hatte ich, dass wir als Mitglieder des Wahlvorstandes ein kollegiales Verhältnis haben sollten). Ich hätte mich deutlicher ausdrücken und "fair" sagen sollen.

Zur Sache selbst: Der Zentrale Wahlvorstand ist kein politisches Gremium dieser Universität, sondern ein rechtsanwendendes. Es geht also nicht darum, dass der Zentrale Wahlvorstand jemandem das Wahlrecht gibt oder wegnimmt, sondern darum festzustellen, ob eine Person ein Wahlrecht hat oder nicht. Wir haben als Mitglieder des ZWV dabei kein Ermessen, sondern müssen nach bestem Wissen und Gewissen und insbesondere unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Zecks der anwendbaren Vorschriften Feststellungen treffen.
Wenn(!) also das Recht sagt, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit kein Wahlrecht haben, dann müssen wir das so feststellen, auch wenn einem früheren Wahlvorstand dies nicht aufgefallen ist und er einzelne Personen als wahlberechtigt eingetragen hatte, obwohl sie gar nicht wahlberechtigt wa¬ren. Wir würden dann niemandem etwas wegnehmen, sondern nur einen früheren Fehler korrigieren. Wenn wir einer Person, der das Recht kein Wahlrecht zuspricht, ein Wahlrecht zusprechen würden, würden wir nicht nur das Wahlrecht selbst sondern auch den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Wir können also nicht mehr Personen das Wahlrecht zugestehen als das Recht es vorsieht. Für den Fall, dass der Zentrale Wahlvorstand eine falsche Entscheidung trifft (was natürlich geschehen kann), steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen. Fragen Sie doch einen Ihnen nahestehenden Juristen oder eine Ihnen nahestehende Juristin, ob das stimmt, wenn Sie Zweifel an meinem Wort haben.

Da der Zentrale Wahlvorstand kein politisches, sondern ein rechtsanwendendes Gremium ist, sind seine Sitzungen auch nicht öffentlich. Ich habe nicht nachgeprüft, ob damit auch eine weitgehende Verschwiegenheitspflicht verbunden ist, aber darauf kommt es mir jetzt nicht an. Ich möchte Ihnen nur ankündigen, dass ich zu Beginn der nächsten Sitzung unter den Mitgliedern eine Verständigung darüber herbeiführen möchte, von welchen Vertraulichkeitserwartungen wir in Zukunft ausgehen können. Wenn wir dabei nicht zu einer zufriedenstellenden Verständigung kommen, werde beantragen, dass unsere Sitzungen mitgeschnitten werden, um mich in Zukunft vor falschen Zitaten zu schützen. Nun noch zu Ihrer "Richtigstellung" bzw. "Gegendarstellung": Ich habe keinen öffentlichen Beitrag zu Ihrem Blog geschrieben. Sie hatten daher auch keinen Anlass, öffentlich auf mein Schreiben einzugehen. Wenn Sie aber darauf eingehen, dann hätten Sie meinen Beitrag insoweit korrekt und vollständig zitieren müssen.

Sie schreiben ich hätte "nur gesagt, dass er im Falle einer Aberkennung des Wahlrechts für Menschen in der Ruhephase der Altersteilzeit einer eventuellen Klage gegen die Entscheidung sehr ruhig entgegenblicken würde". Tatsächlich habe ich aber geschrieben: "Anders als in seinem Blogbeitrag behauptet habe ich nicht gesagt, dass ich bereit wäre "im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürfen", zu klagen, sondern dass ich möglichen Klagen Betroffener gegen eine mögliche Entscheidung des ZWV - die wir, wenn überhaupt, erst nach einer weiteren Prüfung in der nächsten Sitzung treffen würden - mit Gelassenheit entgegensehen würde."

Diese Abweichungen sind keine Kleinigkeit, zum einen weil ich nie von "Aberkennung des Wahlrechts" gesprochen habe (aus den oben genannten Gründen) und zum anderen weil Ihre verkürzende Umschreibung meiner Aussage ein wichtiges Element, nämlich die weitere Prüfung, weglässt und dadurch einen falschen Eindruck erweckt. Im Übrigen finde ich, dass Sie, wenn Sie meinen letzten Brief schon öffentlich erörtern, ihn im Interesse Ihrer Leserinnen und Leser auch vollständig hätten abdrucken, zitieren oder umschreiben sollen. Das hätte diesen Leserinnen und Lesern ein eigenständigeres und abgewogeneres Urteil über Ihre und meine Position ermöglicht. Ich nehme an, dass sich Ihre Leserinnen und Leser zumindest für meinen Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts interessiert hätten. Ihrer eigenen persönlichen Glaubwürdigkeit hätte eine solche Bezugnahme langfristig gut getan. Ein letztes Wort zu unserem zukünftigen Umgang miteinander. Sie können mich gern weiterhin als Objekt für Angriffe der bisherigen Art benutzen. Darauf kann ich mich einstellen. Sie können aber auch den Mut zum persönlichen Gespräch aufbringen (gern auch in Begleitung), Argumente austauschen und sich rollendifferenziert verhalten, ohne dabei Ihre legitime kritische politische Rolle aufzugeben. Dann könnten wir in Zukunft auch gut zum Besten aller Angehörigen der Universität im Sinne des Rechts zusammenarbeiten. Wollen wir das nicht mal versuchen? Ich würde mich freuen, wenn wir diese Frage bei Gelegenheit besprechen würden, sei es im Rahmen des Zentralen Wahlvorstandes, sei es bei einer Tasse Kaffee, zu der ich Sie dann gern einlade. Mit freundlichen Grüßen Georg Nolte

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