Einstweilige Verfügung gegen HU beim Vewaltungsgericht beantragt
Pressemitteilung HU vom 16.07.2010
NICHT MIT UNS!
Klageverfahren der studentischen Konzilsmitglieder gegen die Wahl von Frau Dr. Ulrike Gutheil als Vizepräsidentin der HU
Heute haben die studentischen Mitglieder des Konzils der Humboldt-Universität zu Berlin beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Wahl von Frau Dr. Ulrike Gutheil als Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik erhoben.
Ergänzend wollen sie mit einer einstweiligen Verfügung die Bestellung von Frau Dr. Gutheil bis zur Entscheidung des Gerichts verhindern.
"Uns geht es darum, dass die Wahl von Frau Dr. Gutheil demokratischen Mindestgrundsätzen nicht entsprochen hat. Frei, geheim und gleich waren diese Vorgänge nicht," erklärt die Klägerin von der Liste unabhängiger Studierender Silvia Gruß. Bei der Wahl im Konzil am 22. Juni 2010 sind die Stimmzettel der Studierenden gesondert gekennzeichnet worden, so dass deren Abstimmungsverhalten auch nachträglich überprüfbar ist.
Einen entsprechenden Einspruch hatte der Zentrale Wahlvorstand am 30. Juni 2010 abgelehnt. Er rechtfertigt die Erhebung des studentischen Abstimmungsverhaltens mit einer Bestimmung in der Verfassung der HU, nach der Kandidat/innen, die für das Amt der/des Vizepräsident/in für Lehre und Studium kandidieren, nicht gewählt werden können, wenn nicht mindestens eine studentische Stimme auf sie entfällt.
Ausschließlich zu diesem Zweck liesse die Wahlordnung die gesonderte Erfassung der Stimmen der studentischen Konzilsmitglieder zu.
"Was der Zentrale Wahlvorstand hier versucht, ist eine Aushöhlung der studentischen Sperrminorität, welche den Studierenden nach der Verfassung der HU bei der Wahl von Präsidiumsmitgliedern zukommt, die sich um Lehre und Studium kümmern sollen.", erklärt Konzilsmitglied Tobias Roßmann von der Liste Offene Linke.
Die Sprecherin des RefenentInnenrats der HU Marie Melior erklärt, wie dieser Trick funktioniert: "Eigentlich sollte man annehmen, bei der Wahl einer Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik kommt eine Wahlregelung nicht zur Anwendung, die sich ausschließlich auf die Wahl des oder der Vizepräsidentin für Lehre und Studium bezieht. Wenn nun mit Hinweis auf diese Bestimmung die Stimmen der Studierenden doch separat erfasst und ausgezählt wurden, muß angenommen werden, die Wahl wäre darüber hinaus auch für das Ressort Lehre und Studium erfolgt.
In diesem Fall aber wäre Frau Dr. Gutheil nicht gewählt, weil nicht anzunehmen ist, dass die Studierenden ihr nach ihren Skandalen auch nur eine Stimme gegeben haben."
Die studentischen Konzilsvertreter_innen fordern nach wie vor eine Wiederholung der Wahl, die jedoch erst nach Beginn des Wintersemesters im Oktober 2010 durchgeführt werden kann. Derweil hat der ZWV zwei neue Posten für Vizepräsident_innen ausgeschrieben - erneut ohne Ressortzuordnung.
Weitere Infos: http://hu-berlin.blogspot.com
NICHT MIT UNS!
Klageverfahren der studentischen Konzilsmitglieder gegen die Wahl von Frau Dr. Ulrike Gutheil als Vizepräsidentin der HU
Heute haben die studentischen Mitglieder des Konzils der Humboldt-Universität zu Berlin beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Wahl von Frau Dr. Ulrike Gutheil als Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik erhoben.
Ergänzend wollen sie mit einer einstweiligen Verfügung die Bestellung von Frau Dr. Gutheil bis zur Entscheidung des Gerichts verhindern.
"Uns geht es darum, dass die Wahl von Frau Dr. Gutheil demokratischen Mindestgrundsätzen nicht entsprochen hat. Frei, geheim und gleich waren diese Vorgänge nicht," erklärt die Klägerin von der Liste unabhängiger Studierender Silvia Gruß. Bei der Wahl im Konzil am 22. Juni 2010 sind die Stimmzettel der Studierenden gesondert gekennzeichnet worden, so dass deren Abstimmungsverhalten auch nachträglich überprüfbar ist.
Einen entsprechenden Einspruch hatte der Zentrale Wahlvorstand am 30. Juni 2010 abgelehnt. Er rechtfertigt die Erhebung des studentischen Abstimmungsverhaltens mit einer Bestimmung in der Verfassung der HU, nach der Kandidat/innen, die für das Amt der/des Vizepräsident/in für Lehre und Studium kandidieren, nicht gewählt werden können, wenn nicht mindestens eine studentische Stimme auf sie entfällt.
Ausschließlich zu diesem Zweck liesse die Wahlordnung die gesonderte Erfassung der Stimmen der studentischen Konzilsmitglieder zu.
"Was der Zentrale Wahlvorstand hier versucht, ist eine Aushöhlung der studentischen Sperrminorität, welche den Studierenden nach der Verfassung der HU bei der Wahl von Präsidiumsmitgliedern zukommt, die sich um Lehre und Studium kümmern sollen.", erklärt Konzilsmitglied Tobias Roßmann von der Liste Offene Linke.
Die Sprecherin des RefenentInnenrats der HU Marie Melior erklärt, wie dieser Trick funktioniert: "Eigentlich sollte man annehmen, bei der Wahl einer Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik kommt eine Wahlregelung nicht zur Anwendung, die sich ausschließlich auf die Wahl des oder der Vizepräsidentin für Lehre und Studium bezieht. Wenn nun mit Hinweis auf diese Bestimmung die Stimmen der Studierenden doch separat erfasst und ausgezählt wurden, muß angenommen werden, die Wahl wäre darüber hinaus auch für das Ressort Lehre und Studium erfolgt.
In diesem Fall aber wäre Frau Dr. Gutheil nicht gewählt, weil nicht anzunehmen ist, dass die Studierenden ihr nach ihren Skandalen auch nur eine Stimme gegeben haben."
Die studentischen Konzilsvertreter_innen fordern nach wie vor eine Wiederholung der Wahl, die jedoch erst nach Beginn des Wintersemesters im Oktober 2010 durchgeführt werden kann. Derweil hat der ZWV zwei neue Posten für Vizepräsident_innen ausgeschrieben - erneut ohne Ressortzuordnung.
Weitere Infos: http://hu-berlin.blogspot.com
Labels: Einstweilige Anordnung, Ermittlungen, Gerichtsverfahren, Klage, Ulrike Gutheil, Verfügung
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