Am 17. Januar 2012 wählen gehen!
Wahlen zum Alten Kuratorium gem. § 64 BerlHG
Kandidat_innen der Listenverbindung: Offene Linke / Liste unab. Studierender
1. Marie Melior (REWI)
2. Michael Plöse (REWI)
3. Alexandra Eßl (Europ. Ethnologie)
4. Tobias Florek (Mathematik)
5. Johannes Roeder (BWL)
6. Jörg Pache (Neuere/Neueste Geschichte)
Das Kuratoriums gem. § 64 BerlHG oder auch das "alte Kuratorium" wird in der Universität gerne als ein echtes Schatten- oder besser Gespensterkabinett karrikiert. Der Grund dafür liegt jedoch weniger in seiner intransparenten Tagungsweise. Im Gegensatz zu vielen tatsächlich bestehenden Schattengremien ist es vielmehr hoch offiziell, sogar im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgesehen und seine Sitzungen sind öffentlich und seine "Schaufensterreden" berühmt. Der Haken ist nur, dass dieses Gremium schon seit einigen Jahren nicht mehr getagt hat.
Warum Ihr am Dienstag trotzdem wählen gehen sollt?
Als sich die HU auf der Grundlage der Experimentierklausel des Berliner Hochschulgesetzes (§ 7a BerlHG) eine eigene Verfassung gegeben hat, wurden darin die Zuständigkeiten des alten Kuratoriums auf ein sehr viel kleineres Kuratorium übertragen. In diesem sitzen nunmehr - außer der studentischen Vertreterin - nur noch hochschulexterne Mitglieder, der Präsident sowie die Wissenschaftssenatorin. Allerdings konnte das alte Kuratorium nicht vollständig abgeschafft werden, weil ihm nach dem Gesetz noch eine Zuständigkeit geblieben ist: die Zustimmung zur Änderung der Verfassung.
Und weil das Präsidium der HU bei der letzten Änderung der Verfassung 2011 vergaß, das alte Kuratorium einzuberufen und die Änderung von diesem bestätigen zu lassen, kann die neue Vizepräsidentin für Haushalt, Frau Dr. Marina Frost, nicht als Beamtin des Landes Berlin bezahlt werden, sondern wurde nach informierten Kreisen aus der Universitätsleitung offenbar bis auf Weiteres vom Träger der Universität Heidelberg, dem Land Baden-Württemberg, ausgeliehen. Die letzte Änderung der Verfassung, die am 28. Juni 2011 mit großem Druck vom Präsidium durch das Konzil gebracht wurde, hatte nämlich in § 13 Abs. 4 VerfHU den Satz eingefügt:
Es gibt was zu tun!
Das Konzil hat in der gleichen Sitzung eine neue Verfassungskommission mit der Überarbeitung der HU-Verfassung beauftragt, um diese exzellenzfähig zu machen. Die Verfassungskommission hat ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Anfang Mai 2012 dem Konzil einen Überarbeitungsvorschlag unterbreiten. Dann wird auch das alte Kuratorium wieder etwas zu tun bekommen - vielleicht sogar über seine eigene Abschaffung abzustimmen haben. Vor allem aber geht es den studentischen Vertreter_innen im alten Kuratorium darum, die Grundsätze der Präambel zu bewahren und damit die von den Mitgliedergruppen getragene Gremienuniversität gegen eine entgültigen Ökonomisierung der universitären Leitungs- und Entscheidungsstrukturen zu verteidigen:
Kandidat_innen der Listenverbindung: Offene Linke / Liste unab. Studierender
1. Marie Melior (REWI)
2. Michael Plöse (REWI)
3. Alexandra Eßl (Europ. Ethnologie)
4. Tobias Florek (Mathematik)
5. Johannes Roeder (BWL)
6. Jörg Pache (Neuere/Neueste Geschichte)
Das Kuratoriums gem. § 64 BerlHG oder auch das "alte Kuratorium" wird in der Universität gerne als ein echtes Schatten- oder besser Gespensterkabinett karrikiert. Der Grund dafür liegt jedoch weniger in seiner intransparenten Tagungsweise. Im Gegensatz zu vielen tatsächlich bestehenden Schattengremien ist es vielmehr hoch offiziell, sogar im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) vorgesehen und seine Sitzungen sind öffentlich und seine "Schaufensterreden" berühmt. Der Haken ist nur, dass dieses Gremium schon seit einigen Jahren nicht mehr getagt hat.
Warum Ihr am Dienstag trotzdem wählen gehen sollt?
Als sich die HU auf der Grundlage der Experimentierklausel des Berliner Hochschulgesetzes (§ 7a BerlHG) eine eigene Verfassung gegeben hat, wurden darin die Zuständigkeiten des alten Kuratoriums auf ein sehr viel kleineres Kuratorium übertragen. In diesem sitzen nunmehr - außer der studentischen Vertreterin - nur noch hochschulexterne Mitglieder, der Präsident sowie die Wissenschaftssenatorin. Allerdings konnte das alte Kuratorium nicht vollständig abgeschafft werden, weil ihm nach dem Gesetz noch eine Zuständigkeit geblieben ist: die Zustimmung zur Änderung der Verfassung.
Und weil das Präsidium der HU bei der letzten Änderung der Verfassung 2011 vergaß, das alte Kuratorium einzuberufen und die Änderung von diesem bestätigen zu lassen, kann die neue Vizepräsidentin für Haushalt, Frau Dr. Marina Frost, nicht als Beamtin des Landes Berlin bezahlt werden, sondern wurde nach informierten Kreisen aus der Universitätsleitung offenbar bis auf Weiteres vom Träger der Universität Heidelberg, dem Land Baden-Württemberg, ausgeliehen. Die letzte Änderung der Verfassung, die am 28. Juni 2011 mit großem Druck vom Präsidium durch das Konzil gebracht wurde, hatte nämlich in § 13 Abs. 4 VerfHU den Satz eingefügt:
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen kann auch eine Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten auf Zeit erfolgen.
Es gibt was zu tun!
Das Konzil hat in der gleichen Sitzung eine neue Verfassungskommission mit der Überarbeitung der HU-Verfassung beauftragt, um diese exzellenzfähig zu machen. Die Verfassungskommission hat ihre Arbeit aufgenommen und soll bis Anfang Mai 2012 dem Konzil einen Überarbeitungsvorschlag unterbreiten. Dann wird auch das alte Kuratorium wieder etwas zu tun bekommen - vielleicht sogar über seine eigene Abschaffung abzustimmen haben. Vor allem aber geht es den studentischen Vertreter_innen im alten Kuratorium darum, die Grundsätze der Präambel zu bewahren und damit die von den Mitgliedergruppen getragene Gremienuniversität gegen eine entgültigen Ökonomisierung der universitären Leitungs- und Entscheidungsstrukturen zu verteidigen:
In einer Zeit, in der Staat und Gesellschaft die Anforderungen an die Universitäten steigern, aber deren Ausstattungen verringern, in der sie die Leistungen der Universitäten unter den Primat der Ökonomie und die Strukturen unter die Logik hierarchischer Effizienz stellen, bekennt sich die Humboldt-Universität zu Berlin zur Einheit von Forschung und Lehre, zur Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden und, weil Wissenschaft von Freiheit und Freiheit von Verantwortung lebt, zur akademischen Selbstverantwortung und -verwaltung. In diesem Sinn erneuert sie ihre Verfassung.Dafür am Dienstag, den 17. Januar 2012, in Eurer Fakultät wählen gehen!
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