Forschung und Verantwortung
Offene Linke fordert Sozialklausel in der Drittmittelsatzung
In der nächsten Sitzung der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (FNK) wird es unter anderem um den Erlass einer Drittmittelsatzung für die HU gehen. Dabei geht es um die Regelung der Standards und Verfahren zwischen der Uni und externen privaten Geldgebern für universitäre Forschung (Drittmittelforschung).
Bereits 2010 gelang es den studentischen Vertreter_innen im Fakultätsrat der Charité mit Unterstützung der Gruppe UAEM Berlin eine Sozialklausel in der Drittmittelsatzung der Charité einzufügen. Dazu erhielten sie auch große Zustimmung durch die Hochschullehrer_innen.
Ähnlich wie es Studis an der Charité haben die studentischen Vertreter_innen der Liste Offene Linke in der in der FNK nun eine angepasste Formulierung für die HU-Satzung eingebracht. Dabei geht es darum, den Zugang zu Forschungsergebnissen, insbesondere zu Patenten für Bedürftige zu erleichtern. In erster Linie zielt das auf einen breiten Zugang zur Nutzung von Forschungsergebnissen in der Medikamentenproduktion durch Menschen in ärmeren Ländern. Der Antrag für die HU geht jedoch noch weiter und zielt auch auf eine allgemeine Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die Verfügbarkeit von Verfahren, die der Lebensmittelproduktion o.ä. dienen.
Die Einfügung des folgenden Wortlautes wird beantragt:
Hintergrund des Antrags ist eine Neureglung des Berliner Hochschulgesetz im Mai 2011. Danach zählt es nunmehr zu den Aufgaben der Universitäten, "den Wissenstransfer zwischen ihren Einrichtungen und allen Bereichen der Gesellschaft" zu fördern und darauf hinzuwirken, "dass die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Interesse der Gesellschaft weiterentwickelt und genutzt werden können.“ (§ 4 Abs. 5 Satz 2 BerlHG)
In der nächsten Sitzung der Kommission für Forschung und Nachwuchsförderung (FNK) wird es unter anderem um den Erlass einer Drittmittelsatzung für die HU gehen. Dabei geht es um die Regelung der Standards und Verfahren zwischen der Uni und externen privaten Geldgebern für universitäre Forschung (Drittmittelforschung).
Bereits 2010 gelang es den studentischen Vertreter_innen im Fakultätsrat der Charité mit Unterstützung der Gruppe UAEM Berlin eine Sozialklausel in der Drittmittelsatzung der Charité einzufügen. Dazu erhielten sie auch große Zustimmung durch die Hochschullehrer_innen.
Ähnlich wie es Studis an der Charité haben die studentischen Vertreter_innen der Liste Offene Linke in der in der FNK nun eine angepasste Formulierung für die HU-Satzung eingebracht. Dabei geht es darum, den Zugang zu Forschungsergebnissen, insbesondere zu Patenten für Bedürftige zu erleichtern. In erster Linie zielt das auf einen breiten Zugang zur Nutzung von Forschungsergebnissen in der Medikamentenproduktion durch Menschen in ärmeren Ländern. Der Antrag für die HU geht jedoch noch weiter und zielt auch auf eine allgemeine Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und die Verfügbarkeit von Verfahren, die der Lebensmittelproduktion o.ä. dienen.
Die Einfügung des folgenden Wortlautes wird beantragt:
Die Forschungsergebnisse aus Drittmittelprojekten müssen für bedürftige Menschen sowie für die nicht-kommerzielle Nutzung, insbesondere mit dem Ziel der wissenschaftlichen Weiterentwicklung zugänglich sein. Die Bedürftigkeit von Menschen ergibt sich aus ihrer unmittelbaren Abhängigkeit vom Zugang zu Technologien oder Verfahren, die Voraussetzung für die Produktion von Nahrungsmitteln, Impfstoffen und essentiellen Medikamenten sowie für ungehinderten Zugang zu Informationen sind. Die Universität prüft alle Optionen, dieses Ziel zu erreichen von der Freigabe geistigen Eigentums bis hin zu positiven Handlungspflichten der Industrie.
Hintergrund des Antrags ist eine Neureglung des Berliner Hochschulgesetz im Mai 2011. Danach zählt es nunmehr zu den Aufgaben der Universitäten, "den Wissenstransfer zwischen ihren Einrichtungen und allen Bereichen der Gesellschaft" zu fördern und darauf hinzuwirken, "dass die gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse im Interesse der Gesellschaft weiterentwickelt und genutzt werden können.“ (§ 4 Abs. 5 Satz 2 BerlHG)
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