Donnerstag, September 17, 2009

Gleiches Recht für niemensch?

Beschäftigte in Altersteilzeit sollen ihr Wahlrecht verlieren.

Kinder, wie die Zeit vergeht. Nächstes Jahr ist schon wieder die Legislaturperiode vorbei und Neuwahlen zum Konzil und damit auch zum AS stehen uns bevor.

Bevor es aber soweit ist, muss natürlich geklärt werden, wer wählen darf und wer nicht.
Die Überprüfung der Wähler_innen-Listen ist ja eigentlich eine routinemäßige Sache und - meistens - nicht sehr spannend. Deshalb findet sie auch weitesgehend abseits des (universitäts-) öffentlichen Interesses.

Diesmal könnte es aber für einige Angehörige der Universität ein böses Erwachen geben, wenn sie - im vollen Vertrauen darauf, das alles so wie immer sein wird - an die Wahlurne treten wollen. Denn wenn sie Pech haben, ist es nix mit dem Wahlrecht.

Der frischgewählte Vorsitzende des zentralen Wahlvorstands, Prof. Nolte, möchte nämlich gerne einige Beschäftigte der Universität aus den Verzeichnissen streichen lassen. Betroffen wären die jenigen, die sich in Altersteilzeit befinden und die für sich das Blockmodell gewählt haben (oder es mussten) und sich jetzt in der Ruhephase befinden.
Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitsverpflichtung in der ersten Phase der Altersteilzeit abgearbeitet haben und in der zweiten Phase dann nicht mehr arbeiten gehen müssen.
Nolte will nun diesen Menschen das Wahlrecht absprechen. Er ist der Auffassung, dass diese Beschäftigten ja nicht mehr aktiv seien und auch nie wieder aktiv werden würden. Deshalb dürften sie auch nicht mehr über die Zukunft der Universität mitentscheiden, schließlich würden diese Beschlüsse sie ja gar nicht mehr betreffen.

Er vergleicht sie mit Universitätsangehörigen, die längerfristig (also länger als ein Semester) beurlaubt sind und daher auch kein Wahlrecht genießen und fordert seine Idee von Gleichbehandlung ein.
Hier besteht aber ein riesiger Unterschied: Altersteilzeitler_innen bummeln ja im Grunde nur ihre Überstunden ab, die sie in der ersten Phase ihrer Teilzeitregelung angesammelt haben, in der sie doppelt gearbeitet haben.

Wir lernen erneut: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Nebenbei gesagt, so toll ist die Regelung für die Beurlaubten zumindest in den Augen des Autors dieser Zeilen auch nicht.

Fairerweise muss mensch sagen, dass die Idee nicht auf Noltes Mist gewachsen ist, sondern schon länger diskutiert wurde. Er hat sich dieser Sache aber mit Freude angenommen. Er ließ sich sogar zu der Bemerkung hinreißen, dass er im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürften, bereit wäre, dagegen zu klagen.

Da der Wahlvorstand zu dieser Frage - noch - gespalten ist, wurde das Thema nach längerem gegenseitigen Wiederholens von Standpunkten vertagt. Weiter gehts im Oktober. Heissa!

In unseren Augen (und nicht nur unseren!) ist dieser Vergleich eine Frechheit sondergleichen. Zumal wir uns immer vor Augen führen müssen, dass viele der Betroffenen das Teilzeitmodell nicht wirklich freiwillig gewählt hatten, sondern in den vergangenen Kürzungsrunden quasi dazu gezwungen wurden.

Nähere Infos dazu, wenn sie reinkommen.

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