Donnerstag, November 04, 2010

Verwaltungsgericht ohrfeigt ZWV

Vor zwei Tagen hatte das Verwaltungsgericht Berlin über die Klage eines
studentischen Mitglieds des Konzils der Humboldt-Universität zu Berlin
zu entscheiden gehabt. Dabei ging es um die Frage, ob die Markierung der studentischen Stimmzettel bei der Wahl einer Vizepräsidentin für Haushalt, Personal und Technik unzulässig war.

Das Gericht entschied, dass ein Verstoß gegen die Grundsätze der freien, gleichen und geheimen Wahl vorliegt. Enttäuschenderweise wurde die Wahl in der Konsequenz jedoch nicht für nichtig erklärt.


Am Dienstag, den 2.11.2010, hat das Berliner Verwaltungsgericht in der Streitsache um die Wahl
der Vizepräsidentin für Haushalt und Technik an der HU zu Gunsten der
Studierenden entschieden. Diese hatten nach der Wahl durch das Konzil im
Juni 2010 Einspruch eingelegt, da deren Stimmzettel mit dem Zusatz
"Studierende" gekennzeichnet waren. "Bereits bei der Wahl von Präsident
Olbertz ist der ZWV so vorgegangen und hat damit die Grundsätze der
geheimen, freien und gleichen Wahl missachtet", erklärt Gerrit Aust,
Referent für Hochschulpolitik im Referent_innenRat der HU.

Marie Melior, Studierendenvertreterin für die Liste "Offene Linke"
erläutert: "Wir hatten zunächst auf Dialog gesetzt und daher bei der
Wahl von Olbertz keinen Einspruch eingelegt. Dies half nichts; bei
Gutheil wurde genauso verfahren. Der daher eingelegte Einspruch wurde
ebenfalls abgelehnt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht war die Folge."

Das Verwaltungsgericht hat nun die Studierenden bestätigt. Die
Kennzeichnung der Stimmzettel mit dem Zusatz "Studierende" ist
unzulässig und verletzt den Grundsatz der geheimen, freien und gleichen
Wahl. Dennoch hat das Verwaltungsgericht die eigentliche Klage
abgewiesen und hält eine Neuwahl nicht für notwendig. Gegen diesen
Beschluss können die Studierenden binnen vier Wochen Berufung einlegen.

"Zufrieden sind wir nicht, aber wir sind froh, dass das Gericht unsere
Bedenken ernst genommen hat und für die zukünftigen Wahlen Sicherheit
geschaffen worden ist", so die Klägerin Silvia Gruß nach der Entscheidung.

Die HU und der ZWV argumentierten in ihrer Verteidigung, dass das
Präsidium jederzeit flexibel entscheiden können muss, wer im Präsidium
welchen Posten auszufüllen hat. Und bei der Wahl für das Amt der/des
Vizepräsident_in ist ausdrücklich vorgesehen, dass mindestens eine
Stimme von Seiten der Studierenden kommen muss, da man bei diesem
Ressort von einem besonderen Schutzbedürnis der Studierenden ausgeht.
Deshalb sollen grundsätzlich alle Wahlen mit besonderen Kennzeichnung
der Studierenden erfolgen, damit hinterher niemand Studium und Lehre
übernimmt, ohne eine Stimme der Studierenden zu haben. Das
Verwaltungsgericht hält dieser Argumentation entgegen, dass in der
Verfassung der HU ausdrücklich geregelt ist, dass für die Posten
"Studium und Lehre" und "Haushalt, Personal und Technik" bestimmte
Kriterien erfüllt sein müssen und Kandidat_innen eben genau entsprechend
dieser beurteilt und ggf. gewählt werden. "Hinterher nach Lust und Laune
die Ämter umzuverteilen, widerspricht der Idee der Verfassung und würde
darüber hinaus die Kompetenz des Konzils beschneiden", erklärt Marie
Melior weiter.

Das Gericht ist weiter allerdings der Meinung, dass eine Neuauflage des
Wahlverfahrens nicht notwendig ist, da Frau Gutheil ohne studentische
Stimmen mit 33 Stimmen die notwendige Mehrheit erhalten hatte. Das
Gericht geht daher davon aus, dass sich das Ergebnis durch eine Neuwahl
nicht ändern würde und diese damit obsolet ist. Außer Acht gelassen
wurde hier, dass bei Ungültigkeit einer Wahl (eben dies bestätigt das
Gericht) laut der Wahlordnung der HU unverzüglich ein neues
Wahlverfahren einzuleiten ist. "Außerdem ist auch fraglich, ob sich das
Ergebnis nicht ändern würde. Frau Gutheil stand damals als einzige
Kandidatin zur Wahl. Würden bei einem neuen Wahlverfahren mehrere
Kandidat_innen zur Verfügung stehen, wäre das Ergebnis wohlmöglich ein
anderes", meint Silvia Gruß abschließend.

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Donnerstag, September 17, 2009

Gleiches Recht für niemensch?

Beschäftigte in Altersteilzeit sollen ihr Wahlrecht verlieren.

Kinder, wie die Zeit vergeht. Nächstes Jahr ist schon wieder die Legislaturperiode vorbei und Neuwahlen zum Konzil und damit auch zum AS stehen uns bevor.

Bevor es aber soweit ist, muss natürlich geklärt werden, wer wählen darf und wer nicht.
Die Überprüfung der Wähler_innen-Listen ist ja eigentlich eine routinemäßige Sache und - meistens - nicht sehr spannend. Deshalb findet sie auch weitesgehend abseits des (universitäts-) öffentlichen Interesses.

Diesmal könnte es aber für einige Angehörige der Universität ein böses Erwachen geben, wenn sie - im vollen Vertrauen darauf, das alles so wie immer sein wird - an die Wahlurne treten wollen. Denn wenn sie Pech haben, ist es nix mit dem Wahlrecht.

Der frischgewählte Vorsitzende des zentralen Wahlvorstands, Prof. Nolte, möchte nämlich gerne einige Beschäftigte der Universität aus den Verzeichnissen streichen lassen. Betroffen wären die jenigen, die sich in Altersteilzeit befinden und die für sich das Blockmodell gewählt haben (oder es mussten) und sich jetzt in der Ruhephase befinden.
Das bedeutet, dass sie ihre Arbeitsverpflichtung in der ersten Phase der Altersteilzeit abgearbeitet haben und in der zweiten Phase dann nicht mehr arbeiten gehen müssen.
Nolte will nun diesen Menschen das Wahlrecht absprechen. Er ist der Auffassung, dass diese Beschäftigten ja nicht mehr aktiv seien und auch nie wieder aktiv werden würden. Deshalb dürften sie auch nicht mehr über die Zukunft der Universität mitentscheiden, schließlich würden diese Beschlüsse sie ja gar nicht mehr betreffen.

Er vergleicht sie mit Universitätsangehörigen, die längerfristig (also länger als ein Semester) beurlaubt sind und daher auch kein Wahlrecht genießen und fordert seine Idee von Gleichbehandlung ein.
Hier besteht aber ein riesiger Unterschied: Altersteilzeitler_innen bummeln ja im Grunde nur ihre Überstunden ab, die sie in der ersten Phase ihrer Teilzeitregelung angesammelt haben, in der sie doppelt gearbeitet haben.

Wir lernen erneut: nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich.

Nebenbei gesagt, so toll ist die Regelung für die Beurlaubten zumindest in den Augen des Autors dieser Zeilen auch nicht.

Fairerweise muss mensch sagen, dass die Idee nicht auf Noltes Mist gewachsen ist, sondern schon länger diskutiert wurde. Er hat sich dieser Sache aber mit Freude angenommen. Er ließ sich sogar zu der Bemerkung hinreißen, dass er im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürften, bereit wäre, dagegen zu klagen.

Da der Wahlvorstand zu dieser Frage - noch - gespalten ist, wurde das Thema nach längerem gegenseitigen Wiederholens von Standpunkten vertagt. Weiter gehts im Oktober. Heissa!

In unseren Augen (und nicht nur unseren!) ist dieser Vergleich eine Frechheit sondergleichen. Zumal wir uns immer vor Augen führen müssen, dass viele der Betroffenen das Teilzeitmodell nicht wirklich freiwillig gewählt hatten, sondern in den vergangenen Kürzungsrunden quasi dazu gezwungen wurden.

Nähere Infos dazu, wenn sie reinkommen.

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