Donnerstag, Oktober 22, 2009

Olle Kamellen und neue Klöpse

Langjähringen Leser_innen dieses Blogs dürfte ja bekannt sein, dass unser aller Lieblingspräsident ein etwas gespanntes Verhältnis zur Studierendenschaft hat.
Nun hat er aber realtiv kurz hintereinander zweimal die Hose heruntergelassen und klar gesagt, was er von den Vertreter_innen der Studierenden und demokratischen Prozessen denkt.


Erst reagierte er vor einiger Zeit auf unsere Pressemitteilung zu seinem Nichtwiederantritt folgendermaßen (besonders schöne Stellen gefettet):

Sehr verehrter, lieber Herr Aust,
Sie halten das Präsidium der Humboldt-Universität ja offenbar für ziemlich
beschränkt - von "lübke-äquivalenten Denkstrukturen in der Unileitung"
lese ich in dem netten Blog der Juso-Hochschulgruppen, auf dem sich das
reizende Photo findet, auf dem Sie halbvermummt, aber doch einigermaßen
erkennbar ein Transparent halten. Ich bin aber leider nicht so beschränkt,
daß ich meine arme Mitarbeiterschar so rund sechzig Termine aus dem
Kalender heraussuchen und abtippen lasse, wenn ohnehin schon feststeht,
was was Sie denken - man kann es ja heute nicht nur auf dem anderen Blog
lesen, der leider keine Photos hat, sondern nun auch noch in einer
Presseerklärung.

Ich schone daher meine Nerven und die Arbeitskraft meiner Mitarbeiter und
halte fest: Ihre ständige Behauptung, ich sei an diesem Punkt faul
gewesen, ist pure Verleumdung und sonst nichts. Da ich Sie nicht näher
kenne, weiß ich natürlich nicht, ob die Tatsache, daß Sie immer wieder -
und auch in diesem Falle - die Grenze zwischen völlig legitimer Polemik
gegen einen politischen Gegner und schlichter Verleumdung überschreiten,
nur darauf zurückzuführen ist, daß Sie das für ein legitimes Mittel Ihres
politischen Kampfes halten oder ob Sie es einfach aus welchen Gründen auch
immer nicht merken. Es ist mir aber, ehrlich gesagt, auch vollkommen egal.

Ich stelle vielmehr nach der Lektüre Ihrer Pressemeldung befriedigt fest:
Obwohl ich ja offenbar sturzfaul bin, habe ich die Universität jedenfalls
ein Stück weit in eine Richtung lenken können, die Ihnen gar nicht paßt
und Sie kräftig ärgert.
Sie ahnen gar nicht, welche Freude mir das gemacht
hat und weiter macht - denn eine Universität, wie Sie sich sie vorstellen,
wäre für mich der reine Horror. Ich werfe mir allenfalls vor, den
Widerspruch zu Ihrem "Schalala"-Sozialismus - so steht das doch herrlich
entlarvend auf Ihrem Laptop-Deckel -, den Sie hier offenbar einführen
wollen, in den letzten Jahren nicht noch ein bischen deutlicher
artikuliert zu haben.

In erheblicher Vorfreude auf allfällige Reaktionen auf Ihren diversen
Blogs, demokratisch legitimierten Auftritten in demokratisch legitimierten
Gremien
etc.pp. und mit freundlichen Grüßen in die Clara-Zetkinstraße, Ihr
Christoph Markschies


Welch eine Wertschätzung demokratischer Gremien und Prozesse!
Und welche Abgeklärtheit gegenüber inhaltlicher Kritik!

Und dann kam ja das Jubiläum. Nicht genug, dass er den Erstsemester_innen auf dem Immafeier "15 Monate Party" ankündigte (eine Ankündigung, die wir vielleicht ernst nehmen sollten. Zwei Kästen Bier, ein Ghettoblaster und dann ab vors Präsidium!), nein, er gab auch der Mottenpost ein tolles Interview, dessen maßgeblichen Teil wir hier mal zitieren wollen:

Morgenpost Online: Während Ihrer Amtszeit haben Sie für Ihren Führungsstil viel Kritik einstecken müssen, nicht nur von Studenten, sondern auch von den Kollegen.

Christoph Markschies: Vor allem von der ziemlich weit links orientierten Studentenschaft, die sich von einem Präsidenten repräsentieren lassen muss, dessen Vorstellungen den ihren entgegenlaufen. Ich wäre ein schlechter Präsident, wenn die Studenten mich gelobt hätten. Kritik ist unvermeidlich. Aber es gibt auch Professoren, die die Vorstellung haben, jeder solle das Gleiche bekommen. Jeder, der eine egalitäre Universität möchte, muss mit mir unzufrieden sein. Denn es ist klar, dass ein leistungsorientiertes System nicht alle goutieren.


Das muss mensch sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen: Wer eine egalitäre Universität will, muss mit dem Abt unzufrieden sein. Genau. Sagen wir doch schon seit Jahren. Jetzt ist es offiziell. Und er scheint ja auch noch stolz darauf zu sein.

Donnerstag, Oktober 15, 2009

Richtigstellung

Sowas kommt in den besten Familien vor. Wir haben etwas geschrieben, mit dem ein Leser nicht so einverstanden ist.

In manchen Fällen bedrückt uns das weniger, zum Beispiel, wenn unser Herr Präsident sich ungerecht behandelt fühlt.

In diesem Falle ging es aber um ein Zitat.

Im Beitrag zur Sitzung des zentralen Wahlvorstands stand folgendes über Professor Nolte:

Er ließ sich sogar zu der Bemerkung hinreißen, dass er im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürften, bereit wäre, dagegen zu klagen.


Dieser Darstellung hat er jetzt widersprochen. Seine Email steht jetzt in Gänze unten zu lesen.
Ich bitte um Entschuldigung, dass ich in diesem Falle falsch aus dem Gedächtnis zitiert habe.

ehr geehrter Herr Aust,

ich schreibe diesen Brief in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Zentralen Wahlvorstandes an Sie in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Zentralen Wahlvorstandes und setze die anderen Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes auf den Verteiler.
Sie haben mein Schreiben vom 11.10.2009 an die Mitglieder des Zentralen Wahlvorstandes in Ihrem Blog vom 15.10.2009 (siehe unten) öffentlich erörtert, ohne dieses Schreiben korrekt zu zitieren und ohne mich auf diese öffentliche Stellungnahme hinzuweisen. Dazu möchte ich folgendes sagen: Ich hatte in meinem Schreiben vom 11.10. geschrieben, dass ich es "kollegial" gefunden hätte, wenn Sie mich auf einen Blog, in dem Sie mich persönlich kritisieren, aufmerksam gemacht hätten. Sie haben es auch nach diesem Hinweis nicht für nötig gehalten, mich auf Ihre erneute mich betreffende Stellungnahme aufmerksam zu machen. Vielleicht haben Sie ja das Wort "kollegial" falsch verstanden (gemeint hatte ich, dass wir als Mitglieder des Wahlvorstandes ein kollegiales Verhältnis haben sollten). Ich hätte mich deutlicher ausdrücken und "fair" sagen sollen.

Zur Sache selbst: Der Zentrale Wahlvorstand ist kein politisches Gremium dieser Universität, sondern ein rechtsanwendendes. Es geht also nicht darum, dass der Zentrale Wahlvorstand jemandem das Wahlrecht gibt oder wegnimmt, sondern darum festzustellen, ob eine Person ein Wahlrecht hat oder nicht. Wir haben als Mitglieder des ZWV dabei kein Ermessen, sondern müssen nach bestem Wissen und Gewissen und insbesondere unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und des Zecks der anwendbaren Vorschriften Feststellungen treffen.
Wenn(!) also das Recht sagt, dass Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in der Freistellungsphase der Altersteilzeit kein Wahlrecht haben, dann müssen wir das so feststellen, auch wenn einem früheren Wahlvorstand dies nicht aufgefallen ist und er einzelne Personen als wahlberechtigt eingetragen hatte, obwohl sie gar nicht wahlberechtigt wa¬ren. Wir würden dann niemandem etwas wegnehmen, sondern nur einen früheren Fehler korrigieren. Wenn wir einer Person, der das Recht kein Wahlrecht zuspricht, ein Wahlrecht zusprechen würden, würden wir nicht nur das Wahlrecht selbst sondern auch den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Wir können also nicht mehr Personen das Wahlrecht zugestehen als das Recht es vorsieht. Für den Fall, dass der Zentrale Wahlvorstand eine falsche Entscheidung trifft (was natürlich geschehen kann), steht jedem Betroffenen der Rechtsweg offen. Fragen Sie doch einen Ihnen nahestehenden Juristen oder eine Ihnen nahestehende Juristin, ob das stimmt, wenn Sie Zweifel an meinem Wort haben.

Da der Zentrale Wahlvorstand kein politisches, sondern ein rechtsanwendendes Gremium ist, sind seine Sitzungen auch nicht öffentlich. Ich habe nicht nachgeprüft, ob damit auch eine weitgehende Verschwiegenheitspflicht verbunden ist, aber darauf kommt es mir jetzt nicht an. Ich möchte Ihnen nur ankündigen, dass ich zu Beginn der nächsten Sitzung unter den Mitgliedern eine Verständigung darüber herbeiführen möchte, von welchen Vertraulichkeitserwartungen wir in Zukunft ausgehen können. Wenn wir dabei nicht zu einer zufriedenstellenden Verständigung kommen, werde beantragen, dass unsere Sitzungen mitgeschnitten werden, um mich in Zukunft vor falschen Zitaten zu schützen. Nun noch zu Ihrer "Richtigstellung" bzw. "Gegendarstellung": Ich habe keinen öffentlichen Beitrag zu Ihrem Blog geschrieben. Sie hatten daher auch keinen Anlass, öffentlich auf mein Schreiben einzugehen. Wenn Sie aber darauf eingehen, dann hätten Sie meinen Beitrag insoweit korrekt und vollständig zitieren müssen.

Sie schreiben ich hätte "nur gesagt, dass er im Falle einer Aberkennung des Wahlrechts für Menschen in der Ruhephase der Altersteilzeit einer eventuellen Klage gegen die Entscheidung sehr ruhig entgegenblicken würde". Tatsächlich habe ich aber geschrieben: "Anders als in seinem Blogbeitrag behauptet habe ich nicht gesagt, dass ich bereit wäre "im Fall, dass die Betroffenen ihr Wahlrecht behalten dürfen", zu klagen, sondern dass ich möglichen Klagen Betroffener gegen eine mögliche Entscheidung des ZWV - die wir, wenn überhaupt, erst nach einer weiteren Prüfung in der nächsten Sitzung treffen würden - mit Gelassenheit entgegensehen würde."

Diese Abweichungen sind keine Kleinigkeit, zum einen weil ich nie von "Aberkennung des Wahlrechts" gesprochen habe (aus den oben genannten Gründen) und zum anderen weil Ihre verkürzende Umschreibung meiner Aussage ein wichtiges Element, nämlich die weitere Prüfung, weglässt und dadurch einen falschen Eindruck erweckt. Im Übrigen finde ich, dass Sie, wenn Sie meinen letzten Brief schon öffentlich erörtern, ihn im Interesse Ihrer Leserinnen und Leser auch vollständig hätten abdrucken, zitieren oder umschreiben sollen. Das hätte diesen Leserinnen und Lesern ein eigenständigeres und abgewogeneres Urteil über Ihre und meine Position ermöglicht. Ich nehme an, dass sich Ihre Leserinnen und Leser zumindest für meinen Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts interessiert hätten. Ihrer eigenen persönlichen Glaubwürdigkeit hätte eine solche Bezugnahme langfristig gut getan. Ein letztes Wort zu unserem zukünftigen Umgang miteinander. Sie können mich gern weiterhin als Objekt für Angriffe der bisherigen Art benutzen. Darauf kann ich mich einstellen. Sie können aber auch den Mut zum persönlichen Gespräch aufbringen (gern auch in Begleitung), Argumente austauschen und sich rollendifferenziert verhalten, ohne dabei Ihre legitime kritische politische Rolle aufzugeben. Dann könnten wir in Zukunft auch gut zum Besten aller Angehörigen der Universität im Sinne des Rechts zusammenarbeiten. Wollen wir das nicht mal versuchen? Ich würde mich freuen, wenn wir diese Frage bei Gelegenheit besprechen würden, sei es im Rahmen des Zentralen Wahlvorstandes, sei es bei einer Tasse Kaffee, zu der ich Sie dann gern einlade. Mit freundlichen Grüßen Georg Nolte

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Mittwoch, Oktober 14, 2009

Jubel, Trubel, Heiserkeit

Die HU feiert sich selbst aus Anlass des 200jährigen Bestehens einer Universität in Berlin.
Hier ist das Grußwort von Silvia Gruß, Vertreterin der Studierendenschaft, anlässlich des Festaktes am Montag dem 12.10.2009:


Guten Tag und HHHHUUUUUU200!

Nanu werden Sie denken, was macht denn hier eine junge Frau auf der Bühne?! Die bringt weder Blumen oder Sekt, noch sagt sie den nächsten Programmpunktan an, nein sie will richtig reden - zu allen. Höchst verdächtig werden Sie denken: Obliegt diese Aufgaben zu Jubiläumsfeierlichkeiten nicht eher respektablen, weitgereisten, älteren Herren mit einer ehrfurchterregenden Sammlung akademischer Leistungs- und Ehrentitel? Vielleicht werden sie noch mal auf Ihr Programm schielen und feststellen - ja, wir sind noch immer bei den Grußworten. Wohlan: Es grüßt Sie Silvia Gruß stellvertretend für die größte Mitgliedergruppe der Universität – Also, schöne Grüße von den Studierenden!

Diese HU200 kommt mir als schöne Tradition schon ein wenig komisch vor - an der altehrwürdigen Alma Mater Berlolinensis von 1810 hatten ja Frauen - genauso wie Juden, totz ihrer enormen Bedeutung für das kulurelle und bildungsbürgerliche Leben dieser Stadt - nichts zu suchen.
Indem ich hier stehe und Sie begrüße, kann ich schon nicht in der Tradition der preußischen Bildungsinstitution von 1810 stehen. Frauen wurden an der Berliner Universität nämlich erst 1909 zum Studium zugelassen. Für hartnäckige Kritiker des Frauenstudiums bedeutete dies gewiss den Untergang der Ordinarienuniversität. Ich begrüße Sie daher zur HU100.

Sie sehen schon, wir werden immer jünger und das soll das Ende nicht sein, denn habilitieren durften Frauen erst 1919 - also HU90. Bevor jedoch eine Frau auf einen Lehrstuhl berufen werden konnte, musste schon der Krieg verloren und die Kommunisten in den Magistrat der Stadt eingezogen sein. Wir schreiben das Jahr 1946 - nicht lange und die Berliner Universität wird sich, nicht zuletzt auch durch repressive Ausscheidung, an den gegensätzlichen Interessenlagen und Wissenschaftserwartungen des heraufziehenden Kalten Krieges in eine "freie" und eine "antifaschistische" Universität spalten. Der in der sowjetischen Besatzungszone verbliebene Teil versuchte nun an Traditionen anzuknüpfen, die als Wegbereiter und positiv konnontierbares "Erbe" gleichermaßen dienen können. Die von wissenschaftlichem Fortschrittsglauben und libertärem Reformgeist inspirierten Bürgerkinder mit dem Adelstitel von Humboldt kamen da als Namenspatronen gerade recht - auch weil sie nie ordentliche Mitglieder der untergegangenen Universität hatten werden dürfen. Zu sehen an den Standplätzen ihrer Denkmäler vor dem Zaun der Universität - wohlgemerkt VOR dem Zaun! Willkommen an der HU60!

60 Jahre sind doch auch eine lange Zeit, immerhin drei bis vier Lehrstuhl- und ca. 12 StudentInnengenerationen. Ob die so genannte Humboldt-Universität noch antifaschistisch ist? Nunja, als Verfasste Studierendenschaft geben wir uns jedenfalls Mühe - gelernt vor allem aus der Verantwortung für die eigene Geschichte.

Frei von Diskriminierung ist die Uni heute noch immer nicht. Das ist nicht allein ihr Verschulden. Soziale Umwälzungsprojekte wie ArbeiterInnen- und Bauernfakultäten gibt es nicht mehr, es herrscht der Numerus clausus der Besten - überwiegend aus besseren Haushalten. MigrantInnen DÜRFEN in den meisten Fällen schon aus ausländerrechtlichen Gründen nicht studieren, obwohl sie könnten und wollten und sollten. Diskriminierung ist aber auch hausgemacht. Sie kommt noch oft genug in der Lehre und Forschung vor - damit meine ich nicht nur bei Prüfungs- und Auswahlentscheidungen, nicht selten sind es die Inhalte selbst, die strukturell diskriminierende Denksysteme unreflektiert fortschreiben.

Slogans ausgegeben, wie "Auf die Köpfe kommt es an" schlagen in die gleiche Kerbe. Die Lebens-, Arbeits-, Beschäftigungs- und Studienbedingungen der Menschen geraten aus dem Blick. Diskriminierung findet aber auch statt, wenn die Aufbau- und Arbeitsleistung von MitarbeiterInnen in Abrede gestellt werden, die schon ihr gesamtes Berufsleben in dieser Hochschule verbracht haben. So geschehen als der Universitätspräsident zum gnadenvoll verpatzten Exzellenzwettbewerb erklärte: Es sei kein Wunder, dass die Voraussetzungen an der FU besser seien, schließlich musste nach der Wende an der HU alles neu erschaffen werden. Willkommen zu HU20.

Einen Präsidenten gibts hier übrigens erst, seit dem sich die Akademische Selbstverwaltung der Universität auf der Grundlage einer Erprobungsklausel im Hochschulgesetz eine eigene Verfassung gegeben hat. Hier hätte die historische Möglichkeit bestanden, allem Standesdünkel zum Trotz, durch die Einführung der Viertelparität in dem für die Wahl der Hochschulleitung zuständigen Organ, die umgedrehte Repräsentationspyramide einer im Kern noch immer ordinär ordinarienhaften Universität zumindest rechnerisch zu überwinden. Dafür fehlten jedoch zwei Stimmen - willkommen zu HU10.

Schon damals, nur neun Jahre nach ihrer Gründung wurde den Studierenden klar vorgeschrieben, was studiert werden dürfe und was nicht. In Folge der Karlsbader Beschlüsse herrschte ein repressiv-antiliberales Universitätsgesetz, mit dem die Studierenden diszipliniert, kontrolliert und auf die Ausbildung zu Kirchen- und Staatsbediensteten reduziert werden sollte. Die Ministerialbürokratie führte erstmalig verbindliche Studienordnungen ein. Heute geht ein Gespenst Namens Bologna um. Die alten Diplom- und Magisterordnungen wurden aus dem Curriculum gefegt. Die eingeführten BA-/MA-Abschlüsse haben für den Wunsch nach einem freien und selbstbestimmten Studium die gleiche Wirkung entfalten können wie die Karlsbader Beschlüsse für die Vision von gleichen Bürgerrechten. Nur ist Bologna weitaus effektiver: Studierendenvereinigungen müssen nicht verboten werden, um ihre Tätigkeiten und studentisches Interesse an allen möglichen gesellschaftlichen und fachlichen Fragen unmöglich zu machen. Ein hoher "Workload", Anwesenheitspflichten, Literaturlisten, prüfungsvorbereitende Studiennachweisleistungen und übervolle Stundenpläne reichen völlig aus. Ausgebildet wird freilich nicht mehr vorrangig für Staat und Kirchen... das Bildungsproletariat von morgen grüßt die ArbeitgeberInnen - vielleicht haben sie ja noch einen Praktikumsplatz für den einen oder die andere? Willkommen an der HU6!

So viel Jubiläum war lange nicht. Zur Einführung des Frauenstudiums hat sich die HU übrigens im letzten Jahr etwas ganz besonderes überlegt: eine würdigende Widmung. Da Häuser gerade keine neuen Namen brauchten, wurde das virtuelle Prüfungssystem der Universität nach der ersten immatrikulierten Studentin benannt. Warum auch nicht - die Erstimmatrikulierte war immerhin Pädagogin. Wer nun aber das Zahn-Harnack-System für Studien- und Prüfungsorganisation erwarten würde, liegt weit daneben. Häuser mögen Grimm-Zentrum, Böckhhaus oder Hegelbau heißen. An die Erstimmatrikulierte wird schlicht mit ihrem Vornamen gedacht: Agnes.

Es mag sich um eine historische Fußnote handeln. Aber die Modularisierung hat das Studium zu einem gigantischen Lern- und Prüfungsapparat aufgebläht und macht Lebensumstände wie Arbeit, Kinder, Krankheiten, selbstbestimmtes Studium oder auch Freizeit zum Ausschlusskriterium. Vor diesem Hintergrund erscheint es sehr passend, dass das Prüfungssystem AGNES genau so heißt wie der Evaluationsbericht des BKA-Referat KI 15: "Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden" (kurz: AGNES)

Wir könnten, wir sollten aus der Geschichte lernen, mag sein. Die Zukunft beginnt jetzt, in Modul 2a mit Anwesenheitspflicht. Guten Tag.

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